Auf dieser Seite können Sie ihr allgemeines Interesse bekunden. Die Möglichkeit zum Beitritt der Genossenschaft sowie die qualifizierte Interessenbekundung / die Beteiligungsphase für die Beteiligung über ein Nachrangdarlehen wird voraussichtlich Anfang 2025 beginnen. Mit der Beteiligungsphase stehen auch weitere Informationen, wie die Satzung der Genossenschaft und das Vermögensanlage-Informationsblatt (VIB) zum Darlehen zur Verfügung.
Mit Klick auf den Button „Interessensbekundung absenden“ willigen Sie in die darin beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten ein.