Interessensbekundung Mitgliedschaft und Beteiligung über Nachrangdarlehen

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Auf dieser Seite können Sie ihr allgemeines Interesse bekunden. Die Möglichkeit zum Beitritt der Genossenschaft sowie die qualifizierte Interessenbekundung / die Beteiligungsphase für die Beteiligung über ein Nachrangdarlehen wird voraussichtlich Anfang 2025 beginnen. Mit der Beteiligungsphase stehen auch weitere Informationen, wie die Satzung der Genossenschaft und das Vermögensanlage-Informationsblatt (VIB) zum Darlehen zur Verfügung.

Z.B.: Dr., Prof., Dipl. Ing., usw.
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